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  • · Fachbeitrag · §§ 62 ff. EStG

    Fähigkeit zum Selbstunterhalt eines verheirateten behinderten Kindes

    Zur Beurteilung der Frage, ob ein abzweigungsberechtigtes behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und deshalb ein Kindergeldanspruch besteht, sind die dem behinderten Kind rechnerisch zustehenden Unterhaltsansprüche gegenüber seinem Ehegatten nicht um familienrechtlich vorrangige Unterhaltsansprüche eigener Kinder des Ehegatten zu kürzen.

     

    Sachverhalt

    Streitig war die Frage, ob die Eltern eines behinderten Kindes Anspruch auf Kindergeld haben oder ob dem Anspruch auf Kindergeld entgegensteht, dass das Kind zum Selbstunterhalt imstande ist. Zu klären war dabei insbesondere, ob die dabei gegenüber seinem Ehemann zu berücksichtigenden Unterhaltsansprüche wegen familienrechtlich vorrangiger Unterhaltsansprüche eigener Kinder zu kürzen sind.

     

    Entscheidung

    Das FG entschied, dass kein Kindergeldanspruch bestand, da das Kind nicht dauerhaft außerstande war, sich selbst zu unterhalten. Denn bei der Berechnung sind die Einkünfte des Ehemanns ebenfalls zu berücksichtigen. Es entspricht der Lebenserfahrung, dass in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den Einkünften des unterhaltsverpflichteten Ehepartners und den geringeren eigenen Mitteln des Kindes Unterhaltsleistungen des nicht verdienenden Ehegatten anzunehmen sind.

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