· Fachbeitrag · § 63 EStG
Kindergeldanspruch für ein volljähriges behindertes Kind
Das für ein behindertes Kind gezahlte Pflegegeld ist bei den dem Kind zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln als Bezug zu berücksichtigen. Bei der Prüfung, ob dem behinderten Kind gegenüber seinem Ehegatten ein Unterhaltsanspruch zusteht, mindern die vom Ehegatten auf sein Einkommen geleisteten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge das diesem zur Unterhaltsleistung zur Verfügung stehende Einkommen. Der vom Ehegatten des behinderten Kindes an ein minderjähriges Kind geleistete Unterhalt mindert die diesem für den Ehegattenunterhalt zur Verfügung stehenden Mittel. |
Sachverhalt
Die Anspruchsberechtigte ist Mutter einer Tochter, deren Schwerbehindertenausweis einen Grad der Behinderung von 70 und das Merkzeichen G aufweist. Die Tochter war im Streitzeitraum verheiratet und hatte mit ihrem Ehemann einen im Jahr 2017 geborenen Sohn (E), den Enkel der Anspruchsberechtigten. Außerdem bezog sie Pflegegeld. Der Ehemann der Tochter ist zudem Vater eines weiteren Kindes aus einer früheren Beziehung (Kind X), für das er monatlich Unterhalt zahlt.
Streitig war, ob die Anspruchsberechtigte Anspruch auf Kindergeld für ihre Tochter hatte.
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