· Fachbeitrag · §§ 62 ff. EStG
Rückforderung von Kindergeld bei Auszahlung an das Kind
Zahlt die Familienkasse Kindergeld auf Anweisung des Kindergeldberechtigten rechtsgrundlos an das Kind aus, ist nur der Kindergeldberechtigte Rückforderungsschuldner. |
Grundsatz
Ist eine Steuervergütung wie das Kindergeld (§ 31 Satz 3 EStG) ohne rechtlichen Grund gezahlt worden, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, nach § 37 Abs. 2 AO gegenüber dem Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags. Diese Rechtsfolge tritt auch ein, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 AO).
Entscheidung
Im Streitfall war das Kindergeld für den Streitzeitraum ohne Rechtsgrund gezahlt worden. Zwar hatte die Anspruchsberechtigte für den Streitzeitraum unstreitig einen Anspruch auf Kindergeld für ihre Tochter gemäß § 62 Abs. 1, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG. Der Anspruch war jedoch im Zeitpunkt der Zahlung bereits durch die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die das Jobcenter nach dem SGB II an die Tochter der Anspruchsberechtigen erbracht hatte, erfüllt worden und damit erloschen (§ 47 AO).
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