· Fachbeitrag · § 67 EStG
Kein Kindergeldantrag in eigener Sache über das beA
Ein durch einen Rechtsanwalt in eigener Sache von seinem besonderen elektronischen Anwaltspostfach an das besondere elektronische Behördenpostfach der Familienkasse übersandter Kindergeldantrag ist mangels Einhaltung der nach § 67 EStG gebotenen Form unwirksam. |
Grundsatz
Nach § 67 Satz 1 EStG ist das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse schriftlich zu beantragen, wobei eine elektronische Antragstellung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zulässig ist, soweit der Zugang eröffnet wurde.
Entscheidung
Im Streitfall waren diese Voraussetzungen nicht erfüllt.
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