· Fachbeitrag · § 67 EStG
Kindergeldantrag mittels E-Mail
Ein Kindergeldantrag, der mittels E-Mail gestellt wird, stellt einen wirksamen Kindergeldantrag dar, wenn er ausreichende Angaben enthält, um der Familienkasse eine Ermittlung der Kinder, für die das Kindergeld beantragt wird, zu ermöglichen. |
Sachverhalt
Die Beteiligten streiten darüber, ob in der E-Mail der Klägerin ein Kindergeldantrag i. S. d. § 67 EStG zu sehen ist.
Entscheidung
Das FG entschied, dass die E-Mail der Klägerin einen wirksamen Antrag auf die Festsetzung von Kindergeld darstellt.
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