· Fachbeitrag · § 7 EStG
Kaufpreisaufteilung bei einer als Ferienwohnung genutzten Eigentumswohnung
Schafft ein Steuerpflichtiger eine zur Vermietung bestimmte Ferienwohnung an, stellt sich die Frage nach der Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage für den Gebäudeteil, insbesondere in den Fällen, in denen ein Gesamtkaufpreis gezahlt wird. Dies erfordert eine Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude. In diesem Zusammenhang kommt der Wahl der Wertermittlungsmethode entscheidende Bedeutung zu. Für den Steuerpflichtigen ist das Ertragswertverfahren in der Regel günstiger. Das FG Hamburg hält dagegen ‒ so wie auch die Finanzverwaltung z‒ eine Anwendung des sogenannten Sachwertverfahrens für geboten. |
Sachverhalt und Entscheidung
Im Streitfall war für das bebaute Grundstück (eine als Ferienwohnung genutzte Eigentumswohnung) ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ohne dass die Vertragsparteien eine Aufteilung des Kaufpreises im Kaufvertrag vorgenommen hatten. Aus Sicht der Steuerpflichtigen sollte als Verfahren der Wertermittlung das Ertragswertverfahren zum Einsatz kommen. Dem widersprach das Finanzamt ebenso wie das Finanzgericht. Beide sehen in diesem Fall das Sachwertverfahren als vorrangig an.
Beachten Sie | Der BFH hat auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Steuerpflichtigen die Revision zugelassen und kann die sehr praxisrelevante Frage der richtigen Wertermittlungsmethode nun höchstrichterlich klären.
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