· Fachbeitrag · § 7b EStG
Sonderabschreibung bei Bauanzeige außerhalb des Förderzeitraums
Erfolgt eine „Bauanzeige“ außerhalb des Förderzeitraums nach § 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG, kann für diese Mietwohnung keine Sonderabschreibung beansprucht werden, selbst wenn mit deren Errichtung erst innerhalb des Förderzeitraums begonnen wird. |
Grundsatz
Nach § 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung können die Sonderabschreibungen nur in Anspruch genommen werden, wenn durch Baumaßnahmen aufgrund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzeige neue, bisher nicht vorhandene, Wohnungen geschaffen werden.
Entscheidung
Das FG Rheinland-Pfalz legt § 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG in einer aktuellen Entscheidung zunächst dahingehend aus, dass die Vorschrift mit den Tatbestandsmerkmalen „Bauantrag“ und „Bauanzeige“ keine umfassenden Rechtsgrundverweise auf konkrete baurechtliche Vorschriften enthält, sondern dass beide Rechtsbegriffe steuerrechtsautonom auszulegen sind und zueinander im Exklusivitätsverhältnis stehen.
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