· Fachbeitrag · § 7g EStG
Übertragung eines Investitionsabzugsbetrags: Einbringung eines Einzelunternehmens zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft
Wird ein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft zu Buchwerten nach § 20 UmwStG eingebracht, kann der im Einzelunternehmen gebildete IAB (Investitionsabzugsbetrag) nicht auf die Kapitalgesellschaft übertragen werden. Durch die Einbringung ändert sich ‒ ebenso wie bei einer Veräußerung ‒ der Rechtsträger des Betriebs infolge eines entgeltlichen Vorgangs. |
Sachverhalt
Streitig war, ob ein in einem Einzelunternehmen gebildeter Investitionsabzugsbetrag nach Einbringung des Unternehmens in eine GmbH zu Buchwerten übertragen werden kann oder gewinnerhöhend rückgängig zu machen ist.
Der Steuerpflichtige ist selbstständiger Unternehmensberater und betrieb in den Streitjahren ein Einzelunternehmen. Er gründete eine GmbH, deren wesentlicher Zweck ebenfalls auf dem Gebiet der Unternehmensberatung lag und brachte sein Einzelunternehmen gemäß § 20 UmwStG in die GmbH ein. Das FA beabsichtigte, die Einkommensteuerfestsetzungen nach § 7g Abs. 3 S. 2 EStG zu ändern. Als Begründung führte es an, dass die geplanten Investitionen, für welche die beiden IAB gebildet wurden, wegen der Einbringung des Einzelunternehmens in die GmbH nicht mehr im Einzelunternehmen durch den Kläger realisierbar seien.
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