· Fachbeitrag · § 8 EStG
Essenszuschüsse des Arbeitgebers in Form von Restaurantschecks
| Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Gutscheine, die zum Bezug einer selbst auszuwählenden Sach- oder Dienstleistung berechtigen und die bei einem Dritten einzulösen oder auf den Kaufpreis anzurechnen sind, handelt es sich um einen Sachbezug. Das FG Sachsen urteilt aktuell, dass gegen die Einordnung als Sachbezug weder spricht, dass streitgegenständliche Restaurantschecks im täglichen Leben ähnlich dem Bargeld verwendbar sein mögen noch, dass die Angabe einer Wertobergrenze auf dem einzelnen Scheck unterliegt. |
Sachverhalt
Streitig war die Versteuerung von Essenszuschüssen in Form von Restaurantschecks. Bei den Restaurantschecks handelt es sich um Schecks mit einem Höchstbetrag, die bei einer Vielzahl von Annahmestellen, insbesondere in Restaurants, Imbissen und Supermärkten, eingelöst werden können.
Das FA vertrat die Auffassung, dass eine Bewertung der Restaurantschecks mit dem amtlichen Sachbezugswert nicht möglich sei, da die Voraussetzungen der R 8.1 Abs. 7 LStR nicht vorlägen und kam zu dem Ergebnis, den geldwerten Vorteil aus den Restaurantschecks mit dem tatsächlichen Wert pauschal nachzuversteuern.
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