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  • · Fachbeitrag · Anwendungsschreiben des BMF

    Gepanzerter Pkw, Personenschutz und Alarmanlage ‒ Arbeitslohn oder nicht?

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    In der Praxis sind viele Arbeitnehmer aufgrund ihrer beruflichen Situation einem erhöhten Sicherheitsrisiko ausgesetzt. Gemeint sind nicht die Arbeitsbedingungen selbst, sondern das Risiko, aufgrund der Tätigkeit z. B. Ziel eines Anschlags zu werden. Um diese Arbeitnehmer zu schützen, investieren ihre Arbeitgeber häufig in Sicherheitsmaßnahmen wie gepanzerte Kraftfahrzeuge, Personenschutz und Alarmanlagen an der privaten Wohnung. Doch wann handelt es sich dabei um Arbeitslohn und wann nicht? Das hat das BMF in einem Anwendungsschreiben vom November 2024 verkündet.

     

    Drei Sicherheitsmaßnahmen sind zu unterscheiden

    Wie so häufig im Steuerrecht kommt es für die steuerlichen Konsequenzen konkret darauf an, um was für vom Arbeitgeber getragene Aufwendungen es sich handelt. Denn es werden bei den Sicherheitsmaßnahmen drei Bereiche unterschieden:

     

    • 1. Personenschutz wie Security