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  • · Fachbeitrag · § 9 EStG

    Geschäftsführerhaftung als Werbungskosten

    Aufwendungen eines angestellten Geschäftsführers zur Tilgung von Haftungsschulden sind auch insoweit als Werbungskosten bei dessen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar, als die Haftung auf nicht abgeführter Lohnsteuer beruht, die auf den Arbeitslohn des Geschäftsführers entfällt. Das Abzugsverbot gemäß § 12 Nr. 3 EStG steht dem nicht entgegen.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um die Frage, ob die angestellte Geschäftsführerin einer GmbH Aufwendungen infolge einer Haftungsinanspruchnahme nach § 69 AO auch insoweit als Werbungskosten bei Ermittlung ihrer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen kann, als die Haftung auf Lohnsteuer entfällt, die ihren Arbeitslohn betrifft.

     

    Entscheidung

    Das FA hatte dies abgelehnt, das FG der eingelegten Klage jedoch entsprochen. Auch der BFH wies die vom FA eingelegte Revision als unbegründet zurück.