· Fachbeitrag · § 9 EStG
Kürzung des Verpflegungsmehraufwands in Fällen ohne erste Tätigkeitsstätte
| Seeleute, die unentgeltlich von ihrem Arbeitgeber verpflegt werden, können keinen Verpflegungsmehraufwand geltend machen. |
Sachverhalt
Streitig war der Abzug von Verpflegungspauschalen als Werbungskosten bei einem auf einem Schiff tätigen Offizier. Das FA ließ den geltend gemachten Verpflegungsmehraufwand unberücksichtigt, da der Steuerpflichtige von seinem Arbeitgeber ganztägig unentgeltlich verpflegt wurde und daher die Verpflegungspauschalen entsprechend zu kürzen waren.
Entscheidung
So sah dies auch das FG. Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit ‒ wie der Steuerpflichtige ‒ auf einem Schiff ausüben, verfügen nicht über eine erste Tätigkeitsstätte, da sie ihre Arbeit nicht in einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung ausüben.
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