· Fachbeitrag · § 9 EStG
Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus Stipendium
In einem aktuellen Urteil hat der BFH entschieden, dass Leistungen aus einem Stipendium zu Arbeitslohn führen, wenn das Stipendium dem Ersatz von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit aus in der Erwerbssphäre liegenden Gründen dient. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige absolvierte im Rahmen einer steuerlich anzuerkennenden Zweitausbildung ein Masterstudium in den USA. Für dieses Studium erhielt sie ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Der DAAD zahlte ihr monatliche Stipendienraten zur Bestreitung des Lebensunterhalts in den USA, insbesondere für Wohnung und Verpflegung. Außerdem erstattete er anteilige Studiengebühren und Reisekosten.
Die Steuerpflichtige machte die Studiengebühren, Reisekosten, Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung in den USA und Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten geltend, ohne die Stipendienleistungen in Abzug zu bringen. Das FA zog von den geltend gemachten Werbungskosten jedoch den Reisekostenzuschuss, den Zuschuss für die Studiengebühren und die monatlichen Stipendienzahlungen des DAAD ab. Der nachfolgend eingelegte Einspruch blieb ebenso erfolglos wie die gegen die Einspruchsentscheidung eingelegte Klage.
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