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  • · Fachbeitrag · § 9 EStG

    Mietzahlungen für eine Zweitwohnung des Ehepartners als Werbungskosten

    Die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft führt dazu, Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung bei dem Ehegatten zu berücksichtigen, der aufgrund seiner Einkunftserzielung den doppelten Haushalt begründet, selbst wenn der andere Ehegatte die Mietkosten von seinem Konto überweist, ohne einen Ausgleich zu verlangen.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall unterhielten die berufstätigen Eheleute an ihrem jeweiligen Beschäftigungsort eine Wohnung und machten die Aufwendungen hierfür im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend.

     

    Entscheidung

    Das FG erkannte dies grundsätzlich an, da die Eheleute zusätzlich über eine gemeinsame Familienwohnung verfügten, die als Mittelpunkt der Lebensinteressen anzusehen war.