· Fachbeitrag · § 9 EStG
Reisekosten für Besuch einer Bildungseinrichtung außerhalb des Dienstverhältnisses
Eine außerhalb des Dienstverhältnisses aufgesuchte Bildungsstätte stellt eine erste Tätigkeitsstätte dar. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige besuchte in den Streitjahren bei vollzeitiger Beschäftigung einen in mehrere Teile untergliederten Meistervorbereitungskurs und legte im Anschuss erfolgreich die Meisterprüfung ab. Die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen trug er ganz überwiegend selbst. Das Zutun des Arbeitgebers beschränkte sich darauf, dass er einerseits den Impuls für die Teilnahme an dem Vorbereitungskurs gegeben hatte und andererseits dem Steuerpflichtigen z. B. Büroräumlichkeiten und Materialien zur Verfügung stellte.
Entscheidung
Das FG entschied, dass der ‒ unstreitig in Vollzeit durchgeführte ‒ Meistervorbereitungskurs „außerhalb des Dienstverhältnisses“ besucht wurde, sodass er als erste Tätigkeitsstätte anzusehen war mit der Folge, dass Fahrtkosten lediglich im Rahmen der Entfernungspauschale geltend gemacht werden konnten und ein Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ausgeschlossen ist.
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