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  • · Fachbeitrag · § 9 EStG

    Sind Beiträge zu einer Sportinvaliditätsversicherung eines Berufssportlers abziehbar?

    Beiträge eines Berufssportlers zu einer Sportinvaliditätsversicherung, mit der Einnahmeausfälle abgesichert werde sollen, sind keine Werbungskosten. Dies ist unabhängig davon, ob eine Unterscheidung getroffen wird, ob die krankheits- oder unfallbedingte Unfähigkeit die sportliche Tätigkeit dauerhaft oder vorübergehend auszuüben unmittelbar auf ein mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängendes Ereignis zurückzuführen ist oder durch einen Unfall im privaten Bereich bzw. eine dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnende Erkrankung ausgelöst wurde.

     

    Sachverhalt

    Streitig war die Frage, ob die Beiträge für eine Sportinvaliditätsversicherung eines Profifußballers als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigungsfähig sind.

     

    Entscheidung

    Das FG hat dies verneint und auch eine Aufteilung der Kosten in Werbungskosten und Kosten der privaten Lebensführung abgelehnt.