· Fachbeitrag · § 9 EStG
Unfall auf dem Arbeitsweg: Krankheitskosten sind als Werbungskosten abzugsfähig
| Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen. Solche Krankheitskosten werden nach Auffassung des BFH nicht von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst. |
Sachverhalt
Im Streitfall erlitt die Steuerpflichtige auf dem Weg zur Arbeit einen Verkehrsunfall mit erheblichen Verletzungen. Sie machte die selbst getragenen Behandlungskosten (2.402 EUR), soweit sie nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen wurden, als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend. FA und FG vertraten hingegen die Auffassung, dass die angefallenen Krankheitskosten mit der Entfernungspauschale abgegolten sind.
Entscheidung
Dies sieht der BFH jedoch anders. Er erkannte die unfallbedingten Krankheitskosten als Werbungskosten an.
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