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  • 15.04.2020 · Fachbeitrag · § 9 EStG

    Werbungskostenabzug für die Übernahme der selbst betreffenden Lohnsteuer

    | Hinterlässt eine GmbH Steuerschulden, nehmen die Finanzämter regelmäßig die Geschäftsführer als Haftungsschuldner in Anspruch. Wird der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft für die ihn selbst betreffende Lohnsteuer in Haftung genommen, sind die Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuermindernd zu berücksichtigen. Das Abzugsverbot nach § 12 Nr. 3 EStG, wonach Personensteuern nicht steuermindernd zu berücksichtigen sind, greift nicht ein, wenn es sich nicht um die eigenen Steuerschulden des Steuerpflichtigen, sondern um die Entrichtungsschuld der von ihm vertretenen Gesellschaft handelt. |