· Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Update zur Definition der Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers
In zwei aktuellen Urteilen des Bundesfinanzhofs sowie des Sächsischen Finanzgerichts und in einer internen Verfügung der Finanzverwaltung wurde die Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers definiert. Hier ein Update, wann eine Lohnsteuerhaftung droht, wie sich Arbeitgeber bei Erhalt eines Haftungsbescheids verhalten sollten und wie man die Lohnsteuerhaftung vermeiden kann. |
Lohnsteuerhaftung bei nicht erfolgtem ELStAM-Abruf
Der Arbeitgeber hat zu Beginn des Dienstverhältnisses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für die neuen Arbeitnehmer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abzurufen und in das jeweilige Lohnkonto zu übernehmen (§ 39e Abs. 4 Satz 2 EStG).
Ist die erste ELStAM-Abfrage erfüllt, muss der Arbeitgeber zudem eine monatliche Abfrage und einen monatlichen Abruf der ELStAM durchführen (§ 39e Abs. 5 Satz 3 EStG).
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