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  • · Fachbeitrag · Aus der Sicht der Finanzverwaltung

    Steuerliche Behandlung eines Zinsswaps bei Vermietung

    In der Praxis kommt es häufig zu Kontroversen zwischen dem Finanzamt, Vermietern und Steuerberatern, wenn es um die Frage geht, wie Finanztermingeschäfte (Zinsswaps), die im Zusammenhang mit der Finanzierung einer vermieteten Immobilie abgeschlossen wurden, steuerlich zu behandeln sind. Hier ein Überblick zu dieser Frage aus Sicht der Finanzverwaltung.

     

    Allgemeines zu Zinsswaps

    Ein Zinsswap (= Zinstausch) dient bei finanzierenden Unternehmen der Zinssicherung. Schließt ein Unternehmer bei der Bank ein Darlehen mit einem variablen Zinssatz ab, besteht ein Zinsänderungsrisiko. In diesem Fall kann er mit einem Dritten einen Vertrag schließen, nachdem der variable Zins in einen festen Zins eingetauscht wird. Bei steigenden Zinsen wird das finanzierende Unternehmen durch den Zinsswap finanziell entlastet. Fallen die Zinsen, muss er einen Ausgleich an den Dritten zahlen.

     

    Steuerlich stellen sich folgende Fragen rund um das Thema Zinsswap, wenn es sich um die Finanzierung vermieteter Immobilien handelt:

     

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