· Fachbeitrag · Ausgewählte Tipps für die Beratungspraxis
Sonderabschreibung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG
| Die neu eingeführte Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG führte in der Beratungspraxis zu zahlreichen Anwendungsfragen. Einen Großteil dieser Fragen dürfte das BMF-Schreiben vom 7.7.2020 beantworten. Hier eine Auswahl an interessanten Tipps für die Beratungspraxis. |
Grundsätze zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG i. H. v. 5 % pro Jahr für eine vermietete Immobilie in den ersten vier Jahren, wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
- Es müssen neue Mietwohnungen angeschafft oder hergestellt werden.
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