· Fachbeitrag · Tipps für die Beratungspraxis
Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau in der Beratungspraxis
| In der Beratungspraxis häufen sich Fragen zur Anwendung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus. Dabei geht es um die zeitlich befristete Sonderabschreibung bei der Anschaffung oder Herstellung von neuem Wohnraum, der vermietet wird. Im Folgenden werden die Grundlagen und die steuerlichen Besonderheiten dieser neuen Sonderabschreibung nach § 7b EStG noch einmal beleuchtet. |
Allgemeine Grundsätze
Die Sonderabschreibung für neu geschaffenen Wohnraum, der vermietet wird, beträgt zusätzlich zur 2%igen Gebäudeabschreibung vier Jahre lang jeweils 5 %. Ziel der Sonderabschreibung ist es, neuen Mietwohnraum zu schaffen. Voraussetzung für die neue Sonderabschreibung ist, dass der Bauantrag bzw. die Bauanzeige nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellt wird (§ 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG).
Verwirrung zum zeitlichen Moment der Sonderabschreibung
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann für 2018 erstmals beansprucht werden, wenn die neue Immobilie bis zum 31.12.2018 auch fertiggestellt wurde. In vielen Publikationen findet man den Hinweis, dass die Sonderabschreibung frühestens ab 1.1.2019 in Anspruch genommen werden kann. Begründet wird diese Auffassung damit, dass die Veröffentlichung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus erst 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
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