· Fachbeitrag · Ausstellung von Impfzertifikaten
Keine gewerblichen Einkünfte
Auf Bund-Länder-Ebene wurde die Frage erörtert, ob die Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten über eine vorgenommene Schutzimpfung gegen COVID-19 durch einen freiberuflich tätigen Arzt zu gewerblichen Einkünften oder bei Gemeinschaftspraxen zu einer gewerblichen Infektion nach § 15 Abs. 3 EStG führt. |
Die gute Nachricht: Das Ausstellen von Impfzertifikaten durch Ärzte stellt keine gewerbliche Tätigkeit i. S. d. § 15 EStG dar. Das Ausstellen der digitalen Zertifikate ist lediglich keine (andere) Dokumentationsform über durchgeführte COVID-19-Impfungen. Sie ist untrennbar mit der eigentlichen Impfung verbunden, die eine originäre ärztliche Tätigkeit i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstellt.
PRAXISTIPP | Das gilt selbst dann, wenn die Impfung durch einen anderen Arzt oder im Impfzentrum vorgenommen wurde und der Hausarzt ein digitales Impfzertifikat darüber ausstellt. Bei Gemeinschaftspraxen führt das Ausstellen von Impfzertifikaten dementsprechend nicht zu einer gewerblichen Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG. |