· Fachbeitrag · Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes
Die neue Sonderabschreibung nach § 7b EStG in der Beratungspraxis
Die Voraussetzungen der neuen Regelungen zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG für neu geschaffenen, vermieteten Wohnraum, die im Wachstumschancengesetz beschlossen wurden, dürften von der Finanzverwaltung besonders streng überprüft werden. Das lässt eine vom BMF veröffentlichte „Checkliste“ zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG vermuten. Hier die wichtigsten Infos zum neuen § 7b EStG aus Sicht der Beratungspraxis. |
Neuregelungen zu § 7b EStG im Überblick
Nachdem die bisherige Sonderabschreibung für neu geschaffenen Wohnraum für Immobilien ausgelaufen ist, bei denen der Bauantrag bzw. die Bauanzeige im Zeitraum vom 1.9.2018 bis zum 31.12.2021 gestellt werden müsste, greifen nun die folgenden neuen Voraussetzungen für eine Sonderabschreibung für vermietete Immobilien:
- Zeitfenster: Eine 5%ige Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden drei Jahren setzt voraus, dass für neu geschaffenen Wohnraum ein Bauantrag oder eine Bauanzeige im Zeitraum vom 1.1.2023 bis zum 30.9.2029 erfolgt.
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