· Fachbeitrag · Beratungstipp
Gutscheine und Sachbezüge: Nachträgliche Kostenerstattungen vermeiden
von StB Christian Herold, Herten
| Sachbezüge vom Arbeitgeber sind als Arbeitslohn steuerpflichtig. Für Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber herstellt oder erbringt, profitieren die Mitarbeiter von dem Personalrabatt-Freibetrag von 1.080 EUR im Jahr. Für andere Wohltaten gibt es eine weitere interessante Steuervergünstigung: die kleine Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR pro Monat. Diese 44-EUR-Grenze haben sich in der Vergangenheit viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunutze gemacht, beispielsweise durch die monatliche Hingabe eines Warengutscheins oder durch Kostenerstattungen nach dem Erwerb von Waren durch Arbeitnehmer. |
Ab dem 1.1.2020 ist im Gesetz festgeschrieben worden, dass nachträgliche Kostenerstattungen nicht mehr als Sachbezug gelten, folglich nicht unter die 44 EUR-Grenze fallen und zu versteuern sind (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EStG, geändert durch das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften"). Damit sind folgende ‒ in der Vergangenheit lieb gewordene ‒ Modelle unseres Erachtens nicht mehr zulässig, und die Kostenerstattungen führen zu einer Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht:
- Ein Arbeitnehmer tankt zunächst auf eigene Rechnung und legt seinem Arbeitgeber jeweils am Monatsende eine Tankquittung über 44 EUR vor. Der Arbeitgeber erstattet seinem Arbeitnehmer daraufhin 44 EUR.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig