· Fachbeitrag · Steueränderungen 2020
Wichtige Steueränderungen: Sachbezug
| Einschränkungen von begünstigten Arbeitgeberleistungen. |
Sachbezüge vom Arbeitgeber sind als Arbeitslohn steuerpflichtig. Für Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber herstellt oder erbringt, profitieren die Mitarbeiter von dem Personalrabatt-Freibetrag von 1.080 EUR im Jahr. Für andere Wohltaten gibt es eine weitere interessante Steuervergünstigung: Die kleine Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR pro Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
Der BFH hatte im Jahre 2010 in mehreren Urteilen den Begriff des „Sachlohns“ wesentlich ausgeweitet (BFH-Urteile vom 11.11.2010, VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 40/10, VI R 41/10). Als Sachlohn gilt demnach Folgendes:
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