· Fachbeitrag · Bundesverfassungsgericht
Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen beteiligungsidentischen Schwestergesellschaften
Aufgrund einer Vorlage des BFH hat das BVerfG in einem Beschluss entschieden, dass § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG in der Fassung des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20.12.2001 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, soweit danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist. |
Der Gesetzgeber wurde vom BVerfG dazu verpflichtet, rückwirkend für Übertragungsstichtage nach dem 31.12.2020 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Bis zu dieser gesetzlichen Neuregelung bleibt § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG weiterhin anzuwenden mit der Maßgabe, dass die Vorschrift auch für die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften nach dem 31.12.2000 gilt.
PRAXISTIPP | Die Folgerungen aus diesem Beschluss des BVerfG (z. B. Änderungsmöglichkeiten, Vertrauensschutz) werden derzeit noch auf Bund-Länder-Ebene diskutiert. Die Bearbeitung anhängiger Einspruchsverfahren wird bis zum Abschluss dieser Erörterungen noch zurückgestellt. |
Fundstelle
- BVerfG 28.11.23, 2 BvL 8/13, iww.de/astw, Abruf-Nr. 239894