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  • · Fachbeitrag · Bundesverfassungsgericht

    Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen beteiligungsidentischen Schwestergesellschaften

    Aufgrund einer Vorlage des BFH hat das BVerfG in einem Beschluss entschieden, dass § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG in der Fassung des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20.12.2001 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, soweit danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist.

     

     

    Der Gesetzgeber wurde vom BVerfG dazu verpflichtet, rückwirkend für Übertragungsstichtage nach dem 31.12.2020 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Bis zu dieser gesetzlichen Neuregelung bleibt § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG weiterhin anzuwenden mit der Maßgabe, dass die Vorschrift auch für die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften nach dem 31.12.2000 gilt.


    PRAXISTIPP | Die Folgerungen aus diesem Beschluss des BVerfG (z. B. Änderungsmöglichkeiten, Vertrauensschutz) werden derzeit noch auf Bund-Länder-Ebene diskutiert. Die Bearbeitung anhängiger Einspruchsverfahren wird bis zum Abschluss dieser Erörterungen noch zurückgestellt.


    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 04 / 2024 | Seite 285 | ID 49952860

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