· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Beiträge für eine Sportunfähigkeitsversicherung
| Beiträge eines Profi-Fußballers für eine Sportunfähigkeitsversicherung sind keine Werbungskosten. |
Sachverhalt
Der Kläger ist Profi-Fußballspieler. Er machte die Beiträge für eine Sportunfähigkeitsversicherung als Werbungskosten geltend. Diese Versicherung, die nur von Berufssportlern abgeschlossen werden kann, sah bestimmte Leistungen bei vollständiger bzw. vorübergehender unfall- oder krankheitsbedingter Sportunfähigkeit vor, und deckt nach Ansicht des Klägers nur berufsbezogene Risiken ab. Das FA lehnte dies ab und erkannte die Beiträge nur als Sonderausgaben an. Der Einspruch blieb erfolglos.
Entscheidungsgründe
Wie zuvor das Finanzamt lehnte auch das Finanzgericht den Abzug der Versicherungsbeiträge als Werbungskosten ab.
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