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  • · Fachbeitrag · EINKOMMENSTEUER

    Deckelung der Entfernungspauschale bei Nutzung von Pkw und Bahn

    von RD a. D. Michael Marfels, Bramsche

    | Werden für Fahrten zum Arbeitsort sowohl Pkw als auch Bahn genutzt, sind die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel anzusetzen, wenn sie die Entfernungspauschale übersteigen, so ein aktuelles Urteil des FG Münster. |

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige fuhr im Streitjahr mit ihrem Pkw bzw. mit der Bahn zu ihrem Arbeitsplatz. An acht Tagen fuhr sie mit dem Auto direkt ins Büro (310 km), an 34 Tagen nahm sie den Pkw lediglich für die Strecke zum 23 km entfernten Bahnhof A und fuhr von dort aus mit dem Zug (329 km). An den übrigen 153 Tagen war die Zugverbindung vom 3 km entfernten Bahnhof B günstiger, von dem die Arbeitnehmerin den restlichen Weg mit der Bahn bewältigte.

     

    Die Steuerpflichtige machte sowohl die Kosten für die Fahrten mit dem Pkw als auch die Kosten für die Bahncard geltend.