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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Einlage wertgeminderter Beteiligungen und damit zusammenhängender Forderungen aus Gesellschafterdarlehen

    von RD a.D. Michael Marfels, Nordkirchen

    | Die Grundsätze zur Bewertung der Einlage wertgeminderter Beteiligungen i. S. des § 17 EStG in ein Betriebsvermögen sind entsprechend auf die Bewertung der Einlage solcher wertgeminderter Forderungen aus Gesellschafterdarlehen anzuwenden, deren Ausfall sich bei einer Anteilsveräußerung gem. § 17 EStG ausgewirkt hätte. |

     

    Sachverhalt

    Der Kläger war ursprünglich Alleingesellschafter der operativ tätigen O-GmbH. Im Dezember 1996 verkaufte er seinen Anteil an die von ihm allein gegründete V-GmbH (Stammkapital 1 Mio. DM). Hieraus ergab sich beim Kläger ein Verlust nach § 17 EStG i. H. v. 20 Mio. DM, den das FA auch anerkannte. Zugleich gewährte der Kläger der V-GmbH zur Finanzierung des Kaufpreises ohne Sicherheiten ein Darlehen über zunächst 4 Mio. DM mit 3 % Zinsen bei jederzeitiger Tilgungsmöglichkeit. Das Darlehen wurde zu gleichen Bedingungen in der Folgezeit aufgestockt, sodass es sich am 31.12.2001 auf 5,9 Mio. DM belief. Zugleich beteiligte sich der Kläger an der V-GmbH mit einer atypisch stillen Einlage von 3 Mio. DM.

     

    Durch die ab 1996 entstehenden Verluste sanken das Eigenkapital der O-GmbH und das der V-GmbH zum 31.12.2001 auf erhebliche Minusbeträge. Am 29.1.2001 (Verkauf I) veräußerte der Kläger 25 % der Anteile an der V-GmbH für 1 DM an den fremden Dritten N. Der Kläger erwarb das von der O-GmbH betrieblich genutzte Grundstück zum 1.8.2001 und vermietete es seitdem an die O-GmbH.