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FAQ zur Neuregelung des Kinderkrankengelds
| Im neuen GWB-Digitalisierungsgesetz wurde für 2021 wegen der Coronakrise eine Ausweitung der Kinderkrankentage beschlossen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dazu einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht. Eine Frage wurde dabei nicht beantwortet: Ist das Kinderkrankengeld steuerpflichtig? Nein, das Kinderkrankengeld ist steuerfrei, unterliegt wie andere Lohnersatzleistungen jedoch der Besteuerung unter dem Progressionsvorbehalt. |
Fundstelle
- BMFSFJ, Hintergrundmeldung v. 27.1.21, www.iww.de/s4561
Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 191 | ID 47114853