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  • 12.05.2021 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    FAZ-Abo eines Vorstandsmitglieds einer Bank rechtfertigt keinen Werbungskostenabzug

    | Aufwendungen für den Bezug der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) sind selbst dann keine Werbungskosten, wenn es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eines Bankvorstandsmitglieds handelt. Nach einer Entscheidung des FG Düsseldorf liegen nicht abziehbare Aufwendungen der Lebensführung vor. |