· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Geldzuwendungen bei nachbarschaftlicher Pflege und Betreuung
| Nachbarschaftliche Pflegetätigkeiten können der Privatsphäre zuzuordnen sein, sodass eine erst acht Jahre nach Beginn der Hilfeleistungen gezahlte „Vergütung“ als Schenkung gewertet werden kann, sofern private Motive wie langjährige Nachbarschaft und Freundschaft für das Verhalten des Steuerpflichtigen entscheidend sind. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige erhielt ab Mitte 2006 von seiner 81-jährigen Nachbarin, mit der er seit gut 30 Jahren nachbarschaftlich und freundschaftlich verbunden war, vorsorglich die umfassende Vorsorgevollmacht. Außerdem war er bei Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung als Betreuer vorgesehen.
Der Nachbar half daraufhin bei der Korrespondenz mit Behörden oder Versicherungen usw.
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