· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Steuern für entgeltliche Nachbarschaftshilfe ‒ Nein danke!
| Immer häufiger stuft das Finanzamt eine entgeltliche Nachbarschaftshilfe entweder als selbstständige Tätigkeit im Rahmen einer Betreuung oder als sonstige Einkünfte ein und besteuert die erhaltenen Zahlungen beim Empfänger. Doch in einer Vielzahl von Fällen dürfte die Besteuerung zu Unrecht erfolgen. Hier einige Argumente, mit denen Sie Ihren Mandanten vor der unrechtmäßigen Besteuerung schützen können. |
Typischer Fall aus der Praxis
Eine betagte Nachbarin hat kein gutes Verhältnis zu ihrer Verwandtschaft und nimmt die Hilfe eines hilfsbereiten Nachbarn an. Er kümmert sich für die Nachbarin um Einkäufe, Gartenarbeiten, um Finanzielles und um Dinge des Alltags. Der Nachbar bekommt eine Vorsorgevollmacht und Vollmachten für ihre Konten. Als die Nachbarin in ein Pflegeheim zieht, besucht der Nachbar sie zwei- bis dreimal pro Woche und kümmert sich nach wie vor um ihre Finanzen. Irgendwann vereinbaren die beiden, dass der Nachbar für seine Hilfeleistungen in den letzten zehn Jahren einen Betrag von 5.000 EUR bekommen soll.
Variante a: Der Nachbar ist ehrlich, meldet sich beim Finanzamt und hakt nach, ob er diese 5.000 EUR versteuern muss und wenn ja, nach welcher Vorschrift.
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