· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Gewinnerhöhende Hinzurechnung wegen privater Nutzung von VW Multivan rechtmäßig!
von Dr. Stephan Peters, Münster
| Weil der Steuerpflichtige den Beweis des ersten Anscheins der privaten Nutzung eines VW Multivan nicht entkräften oder erschüttern konnte und die vorgelegten Aufzeichnungen den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht genügten, durfte das FA Hinzurechnungen nach der 1 %-Methode sowie eine beanspruchte Sonder-AfA (§ 7g Abs. 5 EStG) mangels fast ausschließlicher betrieblicher Nutzung des VW Multivan gewinnerhöhend hinzurechnen ( FG Münster 11.5.17, 13 K 1940/15 ). |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige ist ledig und erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im März 2011 erwarb er einen VW Multivan und führte diesen im Betriebsvermögen. Für die Jahre 2011 und 2012 setzte er sodann Aufwendungen in Höhe von insgesamt rund 21.000 EUR sowie eine Sonder-AfA in Höhe von rund 6.000 EUR an.
Das beklagte FA wich von der Erklärung des Steuerpflichtigen ab und nahm für die Jahre 2011 und 2012 Gewinnerhöhungen nach der 1 %-Methode vor. Zudem wurde die Sonder-AfA gestrichen, weil der VW Multivan nicht gemäß § 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG fast ausschließlich betrieblich genutzt worden sei.
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