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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Keine gesonderte und einheitliche Feststellung bei Fotovoltaikanlage notwendig

    | Lassen sich zusammenveranlagte Ehegatten eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach ihres gemeinsamen Eigenheims installieren und erzielen gewerbliche Einkünfte aus den Stromvergütungen, handelt es sich zwar um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Die GbR muss aber keine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgeben, weil bei Ehegatten ein Fall von geringer Bedeutung vorliegt. |

     

    Fundstellen

    • FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Verfügung vom 17.10.16, S 0361 - 00000 - 2011/002, astw.iww.de, Abruf-Nr. 193346
    Quelle: ID 44686806