· Nachricht · Einkommensteuer
Leistungen zur Anerkennung des Leids für Betroffene, die in der Katholischen Kirche Missbrauch erlitten haben
| Zum 1.1.2021 ist die vom Ständigen Rat der Bischofskonferenz erarbeitete „Ordnung für das Verfahren zur Festsetzung materieller Leistungen in Anerkennung des Leids für Betroffene sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst in der katholischen Kirche in Deutschland“ in Kraft getreten. Nach Abstimmung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind von den Betroffenen erhaltene Zahlungen einkommensteuerlich nicht steuerbar. |
Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 186 | ID 47114842