· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Neues zur Inflationsausgleichsprämie
Die Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG hat sich in kürzester Zeit zu einem besonders beliebten steuerfreien Gehaltsextra entwickelt. In der Praxis tauchen hierzu aber immer wieder unbeantwortete Fragen auf. Zwei dieser Fragen wurden nun vom Bundesfinanzministerium beantwortet. |
Das BMF hat auf www.bundesfinanzministerium.de FAQs zur Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht, die regelmäßig aktualisiert werden. Die letzte Aktualisierung von Anfang April beantwortet zwei neue Praxisfragen.
Praxisfrage 1: Inflationsausgleichsprämie von dritter Seite
Ist es zulässig, die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG steuerfrei zu belassen, wenn diese von dritter Seite geleistet wird?
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