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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Steuerermäßigung nach § 35b EStG

    Auf Bund-Länder-Ebene wurde diskutiert, welche Auswirkungen sich auf die Steuerermäßigung nach § 35b EStG ergeben, wenn Erbschaftsteuer im Wege der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG erlassen wird.

     

    Im Ausgangspunkt ist für die Steuerermäßigung nach § 35b EStG von Bedeutung, inwieweit die Einkünfte im einkommensteuerrechtlichen Sinne auch der Erbschaftsteuer unterlegen haben (Einkünfte im Sinne von § 35b Satz 1 EStG). Bei Einkünften aus Veräußerungsgeschäften wird diese Doppelbelastung danach bestimmt, wie hoch die Einkünfte gewesen wären, wäre der erbschaftsteuerliche Wert des veräußernden Gegenstands als Veräußerungspreis angesetzt worden.

     

    Wurde die Erbschaftsteuer nach § 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG erlassen, ist dieser fiktive Veräußerungspreis bei der Ermittlung der Einkünfte im Sinne von § 35b Satz 1 EStG in dem Verhältnis zu mindern, in dem die auf den Gegenstand entfallende festgesetzte Erbschaftsteuer erlassen wurde.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2024 | Seite 717 | ID 50161054

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