· Nachricht · Einkommensteuer
Steuerfreibetrag beim Bezug von Kurzarbeitergeld gefordert
| Das Kurzarbeitergeld, das viele Arbeitnehmer angesichts der Corona-Krise beziehen, ist zwar steuerfrei, unterliegt jedoch der indirekten Besteuerung im Rahmen des Progressionsvorbehalts nach § 32b EStG . Um Steuernachforderungen wegen des Kurzarbeitergelds zu vermeiden bzw. zu minimieren, setzt sich der Bayerische Finanzminister Albert Füracker für die Einführung eines befristeten Freibetrags i. H. v. 6.000 EUR pro Jahr beim Bezug von Kurzarbeitergeld ein. |
Fundstelle
- Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, PM Nr. 186 v. 23.9.20
Quelle: Ausgabe 11 / 2020 | Seite 856 | ID 46912044