· Nachricht · Einkommensteuer
Steuerlicher Abzug von privat angeschafften Corona-Schutzmasken
| Da der Bundesrat am 5.3.2021 den Vorschlag unterbreitete, für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 einen Sonderausgabenabzug in pauschalierter Form zur Abgeltung von Aufwendungen für die private Beschaffung von Schutzmasken i. H. v. 200/400 EUR (ledig/Zusammenveranlagung) zuzulassen, beantragen viele Steuerzahler in ihrer Steuererklärung 2020 einen solchen Sonderausgabenabzug. Leider wurde aus diesem Vorschlag nichts. Er wurde in der Gegenäußerung der Bundesregierung zum Abzugsentlastungsmodernisierungsgesetz am 17.3.2021 bereits verworfen (Bundestags-Drucksache 19/27632). Aus diesem Grund werden auch Einsprüche gegen den Einkommensteuerbescheid 2020 bei Ablehnung dieses Sonderausgabenabzugs als unbegründet zurückgewiesen. |
Quelle: Ausgabe 07 / 2021 | Seite 477 | ID 47447076