· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Tariflich gezahlter Mutterschaftszuschuss nicht steuerfrei
In einer Verfügung weist eine Landesbehörde auf ein neues Prüfungsfeld für Lohnsteuerprüfer hin. Es geht um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Mutterschaftszuschuss des Arbeitgebers steuerfrei nach § 3 Nr. 1d EStG ist. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.9.2022 (VIII R 39/19). Danach ist das Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz, der Reichsversicherungsordnung und dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte, die Sonderunterstützung für im Familienhaushalt beschäftigte Frauen, der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach Mutterschutzgesetz sowie der Zuschuss bei Beschäftigungsverboten für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während einer Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften nach § 3 Nr. 1d EStG steuerfrei. |
Zahlt ein Arbeitgeber allerdings solche Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld an freie, in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis stehende Arbeitnehmer aufgrund einer an das Mutterschaftsgeld angelehnten tarifvertraglichen Regelung, sind die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 1d EStG nicht erfüllt.