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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Unerlaubter Betriebsausgabenabzug über EWIV

    In den Finanzämtern gehen vermehrt Gewinnermittlungen ein, in denen Selbstständige Betriebsausgaben geltend machen, die Ihnen von einem Unternehmen in der Rechtsform einer EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung) in Rechnung gestellt wurden.

     

    Bei diesem Gestaltungsmodell wird ein Unternehmer Mitglied einer EWIV und zahlt einen Mitgliedsbeitrag (z. B. 10.000 EUR). Dafür erhält er von der EWIV eine Rechnung über einen Projektbeitrag in Höhe von 10.000 EUR, die er als Betriebsausgaben geltend macht.

     

    Problem dabei: Mit den 10.000 EUR Mitgliedsbetrag werden für den Unternehmer rein private Ausgaben bezahlt. Die EWIV behält 10 % des Mitgliedsbeitrags als Verwaltungsgebühr ein und bezahlt von den restlichen 90 % die Privatausgaben des Unternehmers.

     

    Die Finanzämter sollen gezielt nach solchen Gestaltungsmodellen suchen, den Betriebsausgabenabzug streichen und Fälle der Bußgeld- und Strafsachenstelle melden.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2024 | Seite 724 | ID 50161061

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