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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Wegfall der Antragsvoraussetzungen nach der Option zum Teileinkünfteverfahren

    von Dipl.-Finw. Daniel Denker, M .A. (Taxation), Partner/StB der Denker, Erbs & Rolles Steuerkanzlei PartG mbB, Oldenburg, www.steuerkanzlei-ol.de

    Gesellschafter von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen können alternativ zur Abgeltungsteuer unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens beantragen. Liegen die Voraussetzungen hierfür im Jahr der Antragstellung vor, müssen sie laut BFH in den vier Folgejahren nicht mehr vorliegen. Der BFH ermöglicht mit der Fortführung seiner Rechtsprechung nun rechtssicher den nachträglichen Werbungskostenabzug (z. B. Schuldzinsenabzug), wenn eine fremdfinanzierte Beteiligung, für die das Optionsrecht gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG ausgeübt wurde, im Jahr der wirksamen Antragstellung oder in den vier auf den wirksamen Antrag folgenden Veranlagungszeiträumen veräußert wird und ein Schuldzinsenüberhang verbleibt.

     

    Grundlagen

    Bei Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH oder UG) an eine natürliche Person hat der Schuldner der Kapitalerträge (§ 44 Abs. 1 Satz 3 EStG) Kapitalertragsteuer i. H. v. 25 % (§ 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG) einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Zum näheren Verständnis werden zunächst die Grundzüge anhand eines sehr vereinfachten Beispiels erläutert.

     

    Beispiel für Beteiligung im Privatvermögen

     

    • Beispielssachverhalt

    Max Muster (M) ledig, konfessionslos, Alleingesellschafter-Geschäftsführer der Muster-GmbH erhält in 2024 eine Gewinnausschüttung i. H. v. 100.000 EUR. M hatte die Beteiligung in 2018 erworben und zum Teil fremdfinanziert. In 2024 hat M dafür Schuldzinsen i. H. v. 3.000 EUR gezahlt. Ansonsten hat M keine Kapitalerträge im Jahr 2024 erzielt.