· Fachbeitrag · Einkommensteuergesetz
Besteuerung und Ermittlung von Gewinnen aus der Veräußerung von Privatgrundstücken
von Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Die Veräußerung von Grundstücken des Privatvermögens innerhalb des zehnjährigen Veräußerungszeitraums des § 23 EStG löst die Steuerpflicht erzielter Gewinne aus. Dabei geht es nicht nur um bloße Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfte, die sich innerhalb des Zehnjahreszeitraums abspielen. Vielmehr enthält § 23 Abs. 1 EStG eine Reihe von Sondertatbeständen, aber auch von Besteuerungsausnahmen, die bei Prüfung des jeweiligen Sachverhalts zu beachten sind. Am nachfolgenden Beispiel werden nicht nur die Kompliziertheit der Materie, sondern auch bestehende Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. |
Beispiel
Autohändler A, der seinen Gewinn durch Bestandsvergleich ermittelt, ist Eigentümer eines neben seinem Betrieb gelegenen unbebauten Grundstücks, das er 1995 für umgerechnet 25.000 EUR erworben hat und seitdem als Abstellplatz für seine Gebrauchtwagenfahrzeuge nutzt. Das Grundstück wird in der Bilanz mit den Anschaffungskosten ausgewiesen.
Für seine 2010 dreißigjährige berufstätige Tochter bebaut er das Grundstück, das 2010 einen Verkehrswert von 50.000 EUR hat, mit einem Einfamilienhaus (Herstellungskosten 300.000 EUR), das er ihr ab 2010 unbefristet unentgeltlich zu Wohnzwecken überlässt.
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