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  • · Nachricht · Entlastungsbetrag

    Steuerklasse II und Erhöhungsbetrag ab dem zweiten Kind

    Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat in einer Kurzinfo vom 6.1.2022 darauf hingewiesen, dass der Entlastungsbetrag nach § 24b EStG i. H. v. 4.008 EUR, der bislang nur für die Jahre 2020 und 2021 galt, entfristet wurde und somit fest ab 2022 in dieser Höhe greift. Dieser Entlastungsbetrag wird im Jahr 2022 in der Steuerklasse II in dieser Höhe berücksichtigt.

     

    Der Erhöhungsbetrag nach § 24b Abs. 2 Satz 2 EStG für weitere Kinder ist unverändert bei 240 EUR je Kind geblieben. Er wird bei der Ermittlung der monatlichen Lohnsteuer auf Antrag des Steuerpflichtigen in ELStAM als Freibetrag berücksichtigt.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2022 | Seite 295 | ID 48085462

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