· Fachbeitrag · Fragen aus der Praxis und Antworten für die Praxis
Steuer-Update zur Photovoltaik-Anlage
Das Thema „Photovoltaik und Steuern“ ist relativ kompliziert geworden. Darum hier ein Update, was neu ist, sowie Antworten auf typische Fragen zu dieser Thematik. |
Leistungsgrenzen bei Alt-PV-Anlagen
Die Leistungsgrenze für Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG bei Einfamilienhäusern und nicht zu Wohnzwecken genutzten Objekten (Scheune, Gewerbeimmobilie mit nur einer Nutzungseinheit) betrug bei Inbetriebnahme der PV-Anlage vor dem 1.1.2025 30 kW (peak). Bei sonstigen Gebäuden (Mehrfamilienhäuser; Gewerbeimmobilie mit mehreren Nutzungseinheiten) betrug die Leistungsgrenze 15 kW (peak) je Nutzungseinheit.
Leistungsgrenzen für Neu-PV-Anlagen
Für PV-Anlagen, die ab dem 1.1.2025 in Betrieb genommen wurden, gilt bezüglich der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG Folgendes:
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