13.02.2018 · Fachbeitrag · Handwerkerleistungen
Ist das nachträgliche Verputzen ein Fall des § 35a EStG?
| Aufwendungen für Handwerkerleistungen mindern die Steuerlast, wenn diese für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen anfallen (§ 35a EStG). Fraglich war, ob auch Aufwendungen begünstigt sind, wenn das Haus erst einige Zeit nach dem Einzug verputzt wird? Mit dieser Frage wird sich der BFH befassen müssen. Das FG Berlin-Brandenburg hat schon einmal „Nein“ gesagt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig