13.02.2018 · Fachbeitrag · Handwerkerleistungen
Ist das nachträgliche Verputzen ein Fall des § 35a EStG?
| Aufwendungen für Handwerkerleistungen mindern die Steuerlast, wenn diese für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen anfallen (§ 35a EStG). Fraglich war, ob auch Aufwendungen begünstigt sind, wenn das Haus erst einige Zeit nach dem Einzug verputzt wird? Mit dieser Frage wird sich der BFH befassen müssen. Das FG Berlin-Brandenburg hat schon einmal „Nein“ gesagt. |
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