· Fachbeitrag · Homeoffice-Pauschale & Co.
Jetzt steht es fest: So wird bei Homeoffice-Pauschale & Co. korrekt gerechnet
| Nach der Verabschiedung der Neuregelungen zur Homeoffice-Pauschale im Jahressteuergesetz haben sich viele Fragen ergeben. Fragen, auf die zwei aktuelle Verfügungen nun Antworten geben. Zusammenfassend können Sie schon jetzt mitnehmen, dass die Sachbearbeiter in den Finanzämtern sehr großzügig agieren sollen, wenn Arbeitnehmer für die Jahre 2020 und 2021 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Arbeit im Homeoffice steuerlich geltend machen. |
Einem Arbeitspapier der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen und einem Erlass des Finanzministeriums Thüringen können zur Arbeit im Homeoffice in den Jahren 2020 und 2021 folgende steuerliche Grundsätze entnommen werden (OFD NRW, Arbeitspapier vom 16.2.21; FinMin Thüringen, Erlass vom 17.2.21):
Homeoffice-Pauschale nur bei „ausschließlicher“ Arbeit zu Hause
Die Homeoffice-Pauschale von 5 EUR pro Tag, maximal i. H. v. 600 EUR pro Jahr steht einem Arbeitnehmer nur an den Tagen als Werbungskosten zum Abzug zu, wenn er an diesen Tagen „ausschließlich“ zu Hause gearbeitet hat. Sucht ein Arbeitnehmer an einem Tag, wenn auch nur kurz, seine erste Tätigkeitsstätte auf, unternimmt eine Dienstreise oder fährt zu einem Sammelpunkt oder in ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet, scheidet die Homeoffice-Pauschale für diese Tage aus.
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