15.05.2024 · Fachbeitrag · Kapitalvermögen
Rentenzahlungen aus einem vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Vertrag
| Bereits im Jahr 2021 hat der BFH entgegen der Verwaltungsauffassung klargestellt, dass Rentenzahlungen, die aufgrund eines vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Versicherungsvertrags bezahlt werden, insgesamt den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zuzuordnen sind. Übersteigt die Summe der ausgezahlten Rentenbeträge das in der Ansparzeit angesammelte Kapital einschließlich der Überschusseinkünfte nicht, sind die Einkünfte steuerfrei. |
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